Allgemeine Geschäftsbedingungen für Partner

ReloAdvisor B.V. – Partnervereinbarung

Gegenpartei: ReloAdvisor B.V.

Handelskammer: KvK 75692171

Webseite: https://www.reloadvisor.org (wird in einem neuen Tab geöffnet)

1. Definitionen

  • ReloAdvisor: ReloAdvisor B.V., ein in den Niederlanden eingetragenes Unternehmen (Handelskammer-Nr. 75692171), das die unten beschriebenen Dienste und das Portal bereitstellt.
  • Partner: Die juristische Person, die einen oder mehrere von ReloAdvisor im Rahmen dieser Vereinbarung bereitgestellte Dienste nutzt, um ihre eigenen Produkte oder Dienste an Einzelpersonen (Benutzer) zu verkaufen oder zu bewerben, die Umzugsdienste suchen.
  • Anfrage(n): Die Kontaktdaten und zugehörigen Informationen einer Person, die über ReloAdvisor (z. B. über ein Online-Formular) eine Angebotsanfrage eingereicht hat, um Interesse an Umzugsdienstleistungen zu bekunden. Jede Anfrage stellt einen Verkaufskontakt für Umzugsdienstleistungen dar.
  • Portal: Die Online-Plattform von ReloAdvisor (einschließlich etwaiger Extranets oder Webportale), die es dem Partner ermöglicht, auf Leads und zugehörige Informationen zuzugreifen, die von ReloAdvisor bereitgestellt werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Details zu Anfragen und Rechnungen.
  • Leistungen: Die von ReloAdvisor dem Partner im Rahmen dieser Bedingungen bereitgestellten Dienste, einschließlich der Übermittlung von Anfragedetails an den Partner (per E-Mail, über das Portal, API oder auf andere Weise) und alle damit verbundenen Online-Anwendungen, Tools oder Dienste, die ReloAdvisor dem Partner zur Verfügung stellt.

2. Allgemeine Geschäftsbedingungen

  • Anwendbarkeit: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für jede Nutzung des Portals und der Dienste durch den Partner. Durch die Nutzung der Dienste von ReloAdvisor oder des Portals erkennt der Partner diese Bedingungen an und stimmt ihnen zu. Abweichende Allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Partners gelten nicht, es sei denn, ReloAdvisor stimmt ausdrücklich schriftlich zu.
  • Änderungen der Bedingungen: ReloAdvisor kann diese Bedingungen einseitig aktualisieren oder ändern. Im Falle wesentlicher Änderungen wird ReloAdvisor den Partner mit angemessener Vorankündigung informieren (z. B. per E-Mail oder über das Portal). Die fortgesetzte Nutzung der Dienste oder des Portals nach einer solchen Mitteilung stellt die Annahme der aktualisierten Bedingungen dar. Der Partner hat das Recht, die Nutzung der Dienste einzustellen, wenn er den geänderten Bedingungen nicht zustimmt.
  • Anwendbares Recht und Forum: Für diese Vereinbarung und alle sich daraus ergebenden Streitigkeiten gilt ausschließlich das Recht der Niederlande. Alle Streitigkeiten werden vor dem zuständigen Gericht in dem Bezirk, in dem ReloAdvisor B.V. seinen Sitz hat, vorgebracht, sofern das geltende Recht nichts anderes vorschreibt.
  • Sprache: Diese Bedingungen können der Einfachheit halber in andere Sprachen übersetzt werden. Im Falle von Unklarheiten oder Konflikten zwischen den Versionen ist jedoch die englische Version maßgebend.
  • Veröffentlichung der Leistungsdaten: Der Partner erkennt an und stimmt zu, dass ReloAdvisor Daten über die Leistung und Nutzung der Dienste durch den Partner sammeln, zusammenstellen und veröffentlichen darf (einschließlich Kennzahlen wie Antwortzeiten, Angebotsumrechnungsraten, Kundenbewertungen usw.). Solche Daten können von ReloAdvisor intern verwendet oder öffentlich bekannt gegeben werden (z. B. im Rahmen von Leistungsvergleichen oder Marketingmaterialien). Der Partner stimmt dieser Erhebung und Veröffentlichung von Leistungsdaten für die Dauer dieser Vereinbarung und nach deren Beendigung zu, sofern er keine personenbezogenen Daten entgegen geltendem Recht weitergibt.
  • Kein Verzicht; Salvatorische Klausel: Das Versäumnis von ReloAdvisor, eine Bestimmung dieser Bedingungen durchzusetzen, gilt nicht als Verzicht auf diese Bestimmung oder eine andere Bestimmung. Sollte ein Teil dieser Bedingungen von einem zuständigen Gericht für ungültig oder nicht durchsetzbar befunden werden, ist dieser Teil im Einklang mit geltendem Recht auszulegen, um so weit wie möglich die ursprüngliche Absicht der Parteien widerzuspiegeln, und die übrigen Bestimmungen bleiben in vollem Umfang in Kraft und wirksam.
  • Abtretung: Der Partner darf ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von ReloAdvisor keine seiner Rechte oder Pflichten aus dieser Vereinbarung an Dritte abtreten oder übertragen. ReloAdvisor kann seine hierin enthaltenen Rechte und Pflichten nach vorheriger Mitteilung an den Partner an ein verbundenes Unternehmen oder ein Nachfolgeunternehmen abtreten, untervergeben oder übertragen (z. B. im Falle einer Fusion oder Übernahme).

3. Vereinbarung und Lieferanforderung

  • Bereitstellung von Leads: Während der Laufzeit dieser Vereinbarung stellt ReloAdvisor dem Partner Anforderungsdetails („Leads“) für Umzugsdienstleistungen zur Verfügung, und der Partner erhält und nutzt diese Leads gemäß diesen Bedingungen. Der Partner verpflichtet sich, die Gebühr pro Anfrage zu zahlen, wie dies gesondert zwischen ReloAdvisor und dem Partner vereinbart wurde (z. B. in einem Anmeldeformular oder einer Auftragsbestätigung).
  • Ansprüche aufgrund ungültiger Anfragen: Wenn eine zugestellte Anfrage Kontaktinformationen enthält, die im Wesentlichen unbrauchbar sind – insbesondere sind sowohl die angegebene E-Mail-Adresse als auch die angegebene Telefonnummer ungültig oder nicht funktionsfähig –, kann der Partner einen Anspruch auf Anerkennung dieser Anfrage als ungültig geltend machen. Um eine ungültige Anfrage geltend zu machen, muss der Partner die vorgesehene Portalfunktion nutzen, um das Problem innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung der Anfrage durch ReloAdvisor zu melden. Vorbehaltlich der Prüfung und Genehmigung durch ReloAdvisor wird eine ungültige Anfrage nicht in Rechnung gestellt oder bei bereits bezahlter Zahlung gutgeschrieben/erstattet. Der Partner kann nicht mehr als 20 % der gesamten in einem bestimmten Kalendermonat eingegangenen Anfragen als ungültige Leads geltend machen.
  • Volumenobergrenzen und Änderungen: Der Partner kann schriftlich (einschließlich per E-Mail oder über das Portal) beantragen, die vereinbarte maximale Anzahl von Anfragen, die er in einem bestimmten Zeitraum erhalten möchte, anzupassen, den geografischen Umfang oder andere Parameter der Leads (z. B. Herkunfts- oder Zielorte für Umzüge) zu ändern oder den Lead-Lieferservice zu pausieren/beenden. Eine solche Änderung des Umfangs oder Umfangs der Anfragen wird erst nach schriftlicher Bestätigung durch ReloAdvisor wirksam. ReloAdvisor wird angemessene Anstrengungen unternehmen, um angeforderte Änderungen zu berücksichtigen. Die tatsächliche Anzahl der an den Partner gesendeten Anfragen (bis zu einer vereinbarten Obergrenze) liegt jedoch im Ermessen von ReloAdvisor auf der Grundlage der Lead-Verfügbarkeit und der Vertriebsrichtlinien.
  • Laufzeit und Kündigung: Diese Vereinbarung beginnt, sobald der Partner diesen Bedingungen zugestimmt hat (z. B. durch die Unterzeichnung einer Bestellung oder durch die Nutzung des Dienstes) und läuft bis zu ihrer Kündigung. Jede Partei kann diese Vereinbarung jederzeit ohne Angabe von Gründen durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei kündigen. Die Kündigung wird sofort nach Mitteilung oder zu einem späteren Zeitpunkt wirksam, wenn dies in der Mitteilung angegeben ist. Nach der Kündigung stellt ReloAdvisor die Bereitstellung neuer Anfragen an den Partner ein. Die Kündigung hat jedoch keinen Einfluss auf die Verpflichtung des Partners, für bereits zugestellte Anfragen oder andere aufgelaufene Verpflichtungen zu zahlen.
  • Versandart: ReloAdvisor übermittelt dem Partner die Anfragedetails in einem digitalen Format. Dies kann das Versenden von Lead-Details per E-Mail an die angegebene E-Mail-Adresse des Partners, deren Bereitstellung über das ReloAdvisor-Portal oder, sofern einvernehmlich vereinbart, die Integration der Leads in das Customer-Relationship-Management-System (CRM) des Partners über eine API oder andere technische Mittel umfassen. Der Partner ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass er Leads über die gewählte Zustellungsmethode erhalten kann (z. B. die Aufrechterhaltung eines gültigen E-Mail-Kontos oder einer gültigen API-Verbindung).
  • Aktivierung und Deaktivierung: Das Unternehmen, das den Vertrag unterzeichnet, muss mindestens 4 Monate lang aktiv bleiben, um Leads auf den von ihm angeforderten Strecken zu erhalten. Dies ist im Vertrag festgelegt. Das Unternehmen kann das Unternehmen nach diesen 4 Monaten deaktivieren. Im Falle einer Anfrage zur Sperrung des Kontos muss das Unternehmen ein Datum für die Reaktivierung angeben. Falls das Unternehmen eine Deaktivierung wünscht, gibt es eine Kündigungsfrist von einem Monat (oder Sie teilen uns 1 Monat vorher mit, dass Sie das Konto deaktivieren möchten).

4. Pflichten von ReloAdvisor

  • Beste Bemühungen: ReloAdvisor wird sich nach besten Kräften bemühen, dem Partner die im Rahmen dieser Vereinbarung erforderlichen zeitnahen und genauen Anfragedaten zur Verfügung zu stellen. ReloAdvisor liefert Leads gemäß den vereinbarten Verfahren und wird sich bemühen, den Partner bei der effektiven Nutzung des Portals und der Dienste zu unterstützen.
  • Keine Konvertierungsgarantie: Der Partner versteht und stimmt zu, dass ReloAdvisor keine Garantien oder Gewährleistungen hinsichtlich der Qualität oder des Ergebnisses einer Anfrage übernimmt. Insbesondere übernimmt ReloAdvisor keine Gewähr für (i) die Richtigkeit oder Vollständigkeit der von der die Anfrage einreichenden Person bereitgestellten Informationen, (ii) das Ausmaß des Interesses der Person an den Dienstleistungen des Partners oder die Absicht, tatsächlich einen Umzugsdienst zu beauftragen, (iii) die Verfügbarkeit, Reaktionsfähigkeit oder Eignung der Person als Kunde oder (iv) die Fähigkeit oder Bereitschaft der Person, für Umzugsdienstleistungen zu zahlen. Alle Anfragen werden „wie besehen“ bereitgestellt und der Partner übernimmt das Risiko nicht reagierender Kontakte oder Leads, die nicht zu einem Geschäft führen.
  • Keine Haftung für Partnersysteme: ReloAdvisor ist für das Versenden oder Bereitstellen der Anfrageinformationen verantwortlich, übernimmt jedoch keine Verantwortung für das Versäumnis des Partners, einen Hinweis zu erhalten oder darauf zu reagieren, der auf Probleme auf Partnerseite zurückzuführen ist. ReloAdvisor haftet beispielsweise nicht für Verzögerungen oder Ausfälle bei der Lead-Zustellung, die durch Hardware-Fehlfunktionen des Partners, Netzwerkprobleme, Spam-Filter oder Firewalls, die E-Mails blockieren, falsch konfigurierte Software oder andere technische Hindernisse unter der Kontrolle des Partners verursacht werden.

5. Pflichten des Partners

  • Richtige Verwendung von Leads: Der Partner darf die von ReloAdvisor bereitgestellten Anfragedaten ausschließlich zum Zweck der Kontaktaufnahme mit der Person verwenden, die die Anfrage eingereicht hat, um ein Angebot oder Informationen zu Umzugsdienstleistungen bereitzustellen. Bei der Kontaktaufnahme mit solchen Personen muss sich der Partner deutlich unter seinem eigenen Firmennamen präsentieren (wie er ReloAdvisor mitgeteilt hat) und darf sich nicht falsch darstellen oder andeuten, dass es sich um einen Vertreter oder Mitarbeiter von ReloAdvisor handelt. Der Partner wird die gesamte Kommunikation mit Leads professionell und höflich führen.
  • Rechtzeitige Nachverfolgung: Vom Partner wird erwartet, dass er innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt des Leads einen ersten Kontaktversuch mit der in einer Anfrage genannten Person unternimmt (vorbehaltlich angemessener Ausnahmen, z. B. wenn Leads an Wochenenden oder Feiertagen eingehen). Eine zeitnahe Nachverfolgung erhöht die Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen Verbindung und wirkt sich auf die Servicequalität sowohl des Partners als auch von ReloAdvisor aus.
  • Kein Weiterverkauf oder unbefugte Nutzung: Dem Partner ist es nicht gestattet, über ReloAdvisor erhaltene Anfragen oder personenbezogene Daten an Dritte weiterzuverkaufen, zu handeln, zu verschenken, zu übertragen oder anderweitig offenzulegen. Die bereitgestellten Leads dienen ausschließlich der eigenen Verwendung des Partners, um möglicherweise Dienstleistungen für die Person bereitzustellen, die ein Angebot angefordert hat. Den Partnern ist es ausdrücklich untersagt, Leads an andere Umzugsunternehmen oder Makler weiterzuleiten oder die Daten für Zwecke zu verwenden, die außerhalb des Geltungsbereichs dieser Vereinbarung liegen.
  • Einhaltung der Datenschutzgesetze: Der Partner muss alle über ReloAdvisor erhaltenen personenbezogenen Daten unter strikter Einhaltung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und aller anderen geltenden Datenschutzgesetze verarbeiten. Dazu gehören mindestens die in diesem Abschnitt und Abschnitt 11 (Vertraulichkeit) aufgeführten Verpflichtungen. Der Partner ist als unabhängiger Datenverantwortlicher für die personenbezogenen Daten in den Anfragen dafür verantwortlich, eine gültige Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten zu ermitteln (z. B. die Einwilligung oder das berechtigte Interesse der Einzelperson) und die Einzelperson darüber zu informieren, wie ihre Daten verwendet und verarbeitet werden.
  • Datensicherheitsmaßnahmen: Der Partner muss geeignete technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ergreifen, um die in den Anfragen enthaltenen personenbezogenen Daten der Personen zu schützen. Diese Maßnahmen sollen vor unbefugter oder rechtswidriger Verarbeitung, versehentlichem Verlust, Zerstörung oder Beschädigung personenbezogener Daten schützen. Beispiele hierfür sind die sichere Speicherung von Lead-Informationen, die Verwendung von Verschlüsselung oder Passwortschutz, sofern angemessen, und die Beschränkung des Zugriffs auf die Daten nur auf Mitarbeiter, die sie zum Zwecke der Bereitstellung eines Angebots oder eines Umzugsservices benötigen.
  • Benachrichtigung über Datenschutzverletzungen: Wenn der Partner von einer tatsächlichen oder vermuteten Datenschutzverletzung im Zusammenhang mit den von ReloAdvisor erhaltenen personenbezogenen Daten Kenntnis erhält (z. B. wenn Lead-Informationen verloren gehen, gestohlen, gehackt oder von einer unbefugten Person abgerufen werden), muss der Partner ReloAdvisor unverzüglich und spätestens 72 Stunden nach Entdeckung der Verletzung schriftlich benachrichtigen. Die Benachrichtigung an ReloAdvisor sollte alle verfügbaren Details zur Art des Verstoßes, den betroffenen Daten und den zu seiner Eindämmung ergriffenen Maßnahmen enthalten. Darüber hinaus ist der Partner dafür verantwortlich, etwaige gesetzliche Pflichten zu erfüllen, den Verstoß den zuständigen Aufsichtsbehörden zu melden und/oder die betroffenen Personen gemäß DSGVO zu informieren.
  • Datenaufbewahrung und -löschung: Der Partner darf personenbezogene Daten aus Anfragen nicht länger aufbewahren, als es zur Erreichung der Zwecke, für die die Daten bereitgestellt wurden, erforderlich ist. In der Praxis bedeutet dies, dass der Partner, wenn eine Person kein Kunde wird, ihre personenbezogenen Daten löschen oder anonymisieren sollte, sobald klar ist, dass daraus kein Geschäft resultiert (oder nach einer angemessenen kurzen Aufbewahrungsfrist für die Nachverfolgung). Wenn die Person die Löschung ihrer Daten beantragt (sei es direkt beim Partner oder über ReloAdvisor als Vermittler), muss der Partner alle personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Anfrage dieser Person unverzüglich und dauerhaft aus seinen Systemen und Aufzeichnungen löschen. Der Partner wird ReloAdvisor auf Anfrage die Löschung bestätigen.
  • Entschädigung bei Datenschutzverstößen: Der Partner erkennt an, dass er allein für die Einhaltung der Datenschutzgesetze in Bezug auf die von ReloAdvisor bereitgestellten personenbezogenen Daten verantwortlich ist. Der Partner stellt ReloAdvisor von allen Ansprüchen, Beschwerden, Schäden, Bußgeldern oder Verlusten (einschließlich angemessener Anwaltskosten) frei, die sich aus der Nichteinhaltung seiner Datenschutzverpflichtungen durch den Partner ergeben, einschließlich einer unbefugten Nutzung personenbezogener Daten oder Sicherheitsverletzungen oder DSGVO-Verstößen, die auf die Handlungen oder Unterlassungen des Partners zurückzuführen sind.

6. Haftung

  • Haftungsbeschränkung: Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung von ReloAdvisor gegenüber dem Partner für alle Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung oder der Nutzung der Dienste ergeben, auf den Gesamtbetrag der Gebühren beschränkt, die der Partner in den zwölf (12) Monaten unmittelbar vor dem Ereignis, das den Anspruch begründet, an ReloAdvisor gezahlt hat. Wenn der Vertrag seit 12 Monaten nicht in Kraft ist, beträgt die Haftungsobergrenze die durchschnittlich gezahlten monatlichen Gebühren multipliziert mit 12.
  • Keine indirekten Schäden: ReloAdvisor haftet gegenüber dem Partner nicht für indirekte, Folge-, Sonder-, Straf- oder Nebenschäden. Dieser Ausschluss umfasst unter anderem den Verlust von Gewinnen, Einnahmen, Geschäftsmöglichkeiten, Firmenwerten, erwarteten Einsparungen oder Daten, selbst wenn ReloAdvisor auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde. Der Partner stimmt zu, dass dieser Haftungsausschluss angesichts der Art der Dienste fair und angemessen ist.
  • Keine Garantien: Sofern in diesen Bedingungen nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen ist, gibt ReloAdvisor keine ausdrücklichen, stillschweigenden oder gesetzlichen Zusicherungen oder Gewährleistungen jeglicher Art in Bezug auf die Dienste oder die Anfragen ab. Alle stillschweigenden Gewährleistungen der Marktgängigkeit, der Eignung für einen bestimmten Zweck und der Nichtverletzung von Rechten Dritter werden hiermit von ReloAdvisor abgelehnt. ReloAdvisor gewährleistet nicht, dass die Dienste ununterbrochen oder fehlerfrei sind oder dass die Leads die Erwartungen des Partners hinsichtlich der Geschäftsergebnisse erfüllen.

7. Zahlungen

  • Rechnungsstellung und Gebühren: Der Partner zahlt ReloAdvisor für jede übermittelte Anfrage eine Gebühr zu dem zwischen den Parteien vereinbarten Kurs und der Währung (z. B. gemäß der Anmeldevereinbarung des Partners oder der aktuellen Preisliste). ReloAdvisor stellt dem Partner in der Regel regelmäßig (z. B. monatlich) die Gesamtzahl der im Rechnungszeitraum gelieferten Anfragen in Rechnung, es sei denn, es wurde eine andere Abrechnungshäufigkeit vereinbart. In jeder Rechnung sind die Kosten aufgeführt oder zusammengefasst. Sie wird per E-Mail verschickt oder über das Portal verfügbar gemacht.
  • Zahlungsbedingung: Die Zahlung jeder Rechnung ist innerhalb von vierzehn (14) Tagen ab Rechnungsdatum fällig, sofern in der Rechnung keine andere Frist angegeben ist. Alle Gebühren und Entgelte verstehen sich zuzüglich etwaiger anfallender Steuern (z. B. Mehrwertsteuer). Der Partner ist für die Zahlung der Mehrwertsteuer, Verkaufssteuer oder gleichwertiger Steuern verantwortlich, die im Zusammenhang mit den Diensten gesetzlich fällig sind und gegebenenfalls den Rechnungen von ReloAdvisor hinzugefügt werden.
  • Zahlungsverzug und Aussetzung: Wenn der Partner eine Rechnung nicht bis zum Fälligkeitsdatum bezahlt, behält sich ReloAdvisor das Recht vor, den Zugriff des Partners auf die Dienste und das Portal auszusetzen (einschließlich der Einstellung der Zustellung neuer Anfragen), bis alle überfälligen Beträge vollständig bezahlt sind. Darüber hinaus kann ReloAdvisor nach eigenem Ermessen die Vereinbarung wegen eines wesentlichen Verstoßes kündigen, wenn der Partner erheblich oder wiederholt in Zahlungsverzug gerät.
  • Standard und Sammlung: Bei verspäteter Zahlung gerät der Partner nach Ablauf der 14-tägigen Zahlungsfrist ohne weitere Mahnung in Verzug. Ab diesem Zeitpunkt ist ReloAdvisor berechtigt, vom Fälligkeitsdatum bis zum Datum der vollständigen Zahlung gesetzliche Handelszinsen auf den überfälligen Betrag gemäß niederländischem Recht (oder, falls höher, Zinsen in Höhe von 1,5 % pro Monat) zu berechnen. Der Partner haftet außerdem für alle Kosten, die ReloAdvisor durch die Einziehung überfälliger Zahlungen entstehen. Zu diesen Kosten gehören unter anderem angemessene Anwaltsgebühren, Gerichtsgebühren und Gebühren von Inkassobüros Dritter. In jedem Fall schuldet der Partner im gesetzlich zulässigen Umfang eine zusätzliche Mindestentschädigung für Inkassokosten in Höhe von 15 % des ausstehenden Betrags (zur Deckung der Verwaltungs- und Durchsetzungskosten).
  • Preisanpassungen: ReloAdvisor hat das Recht, die Preise der Dienste (einschließlich der Gebühr pro Anfrage) von Zeit zu Zeit anzupassen. ReloAdvisor wird den Partner mindestens 90 Tage im Voraus schriftlich (z. B. per E-Mail oder Portalankündigung) über etwaige Gebührenerhöhungen informieren. Widerspricht der Partner der neuen Preisgestaltung, kann er den Vertrag durch schriftliche Mitteilung vor Inkrafttreten der neuen Preise kündigen. Die fortgesetzte Nutzung der Dienste nach dem Datum des Inkrafttretens einer Preisänderung stellt die Annahme der neuen Preise dar.
  • Kaution / Vorauszahlung: ReloAdvisor behält sich das Recht vor, vom Partner die Leistung einer Kaution oder einer Vorauszahlung als Bedingung für die Erbringung oder Fortsetzung der Dienstleistungen zu verlangen, insbesondere wenn der Partner in der Vergangenheit verspätete Zahlungen hat, keine etablierte Kredithistorie bei ReloAdvisor vorliegt oder nach begründeter Einschätzung von ReloAdvisor ein Kreditrisiko besteht. Dieser Anzahlungs- oder Vorauszahlungsbetrag wird von ReloAdvisor auf der Grundlage des erwarteten Umfangs der Anfragen oder ausstehenden Gebühren festgelegt. Wenn eine Anzahlung eingezogen wird, kann ReloAdvisor diese auf unbezahlte Rechnungen oder andere Verbindlichkeiten des Partners anwenden, und der verbleibende Restbetrag der Anzahlung wird dem Partner bei Beendigung des Vertrags (nach Begleichung aller ausstehenden Verpflichtungen) zurückerstattet. ReloAdvisor kann außerdem verlangen, dass der Partner die Anzahlung auffüllt oder erhöht, wenn er in Anspruch genommen wird oder wenn die Nutzung der Dienste zunimmt.

8. Geistiges Eigentum

  • IP-Garantie des Partners: Der Partner versichert und gewährleistet, dass er das gesamte geistige Eigentum im Zusammenhang mit seinem Geschäft besitzt oder alle erforderlichen Nutzungsrechte erhalten hat, das im Zusammenhang mit den Diensten von ReloAdvisor genutzt werden kann. Dazu gehören beispielsweise die Marken, Handelsnamen, Logos und alle Beschreibungen oder Bilder der Produkte oder Dienstleistungen des Partners, die auf der ReloAdvisor-Plattform erscheinen oder Benutzern zur Verfügung gestellt werden. Der Partner gewährleistet außerdem, dass das Angebot seiner Umzugsdienste über ReloAdvisor und die Nutzung der von ihm bereitgestellten Inhalte oder Materialien nicht die geistigen Eigentumsrechte Dritter verletzt oder missbraucht.
  • Verwendung des Namens und Logos des Partners: Der Partner gewährt ReloAdvisor eine nicht-exklusive, weltweite, gebührenfreie Lizenz zur Nutzung des Namens, des Logos und der Marken des Partners zum Zweck der Identifizierung des Partners als Teil des ReloAdvisor-Netzwerks und der Vermarktung der ReloAdvisor-Dienste. Dies kann die Anzeige des Namens/Logos des Partners auf der ReloAdvisor-Website, in Werbe- oder Informationsmaterialien, in Präsentationen für potenzielle Benutzer oder Partner sowie in Fallstudien oder Pressemitteilungen umfassen. ReloAdvisor wird diese Marken in Übereinstimmung mit den vom Partner bereitgestellten angemessenen Markenrichtlinien und ausschließlich im Zusammenhang mit der Werbung für die Dienste oder der Teilnahme des Partners daran verwenden.
  • Entschädigung für IP-Ansprüche: Der Partner verpflichtet sich, ReloAdvisor und seine verbundenen Unternehmen, leitenden Angestellten und Mitarbeiter von sämtlichen Ansprüchen oder rechtlichen Schritten Dritter freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die behaupten, dass die Produkte, Dienstleistungen oder Verhaltensweisen des Partners (einschließlich des vom Partner bereitgestellten geistigen Eigentums wie Logos oder Inhalte) das Patent, die Marke, das Urheberrecht, Geschäftsgeheimnisse oder andere geistige Eigentumsrechte einer anderen Partei verletzen. Im Falle eines solchen Anspruchs trägt der Partner alle Kosten, Verbindlichkeiten und Verluste, die ReloAdvisor entstehen (einschließlich angemessener Anwaltskosten und etwaiger zuerkannter Schadensersatz- oder Vergleichsbeträge), die sich aus dem Anspruch ergeben oder damit in Zusammenhang stehen. ReloAdvisor wird den Partner unverzüglich über einen solchen Anspruch informieren und dem Partner gestatten, die Kontrolle über die Verteidigung zu übernehmen, wobei der Partner einen angemessenen Anwalt wählt, vorausgesetzt, dass ReloAdvisor auf eigene Kosten mit seinem eigenen Anwalt teilnehmen kann. Diese Freistellungsverpflichtung gilt zusätzlich zu allen anderen Rechtsmitteln, die ReloAdvisor zur Verfügung stehen.

9. Nichtwerbung und faire Nutzung

  • Abwerbeverbot für Personal: Während der Laufzeit dieser Vereinbarung und für einen Zeitraum von zwölf (12) Monaten nach ihrer Beendigung darf der Partner ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von ReloAdvisor weder direkt noch indirekt eine Person um eine Anstellung oder einen Vertrag werben, die Mitarbeiter oder Hauptauftragnehmer von ReloAdvisor ist oder war und mit der der Partner im Zusammenhang mit der Erfüllung dieser Vereinbarung Kontakt hatte. Diese Einschränkung zielt nicht darauf ab, allgemeine Rekrutierungsbemühungen (z. B. öffentliche Stellenausschreibungen) zu verhindern, die nicht speziell auf die Mitarbeiter von ReloAdvisor ausgerichtet sind. Sie verbietet dem Partner jedoch, ReloAdvisor-Mitarbeiter aktiv abzuwerben oder dazu zu bewegen, ihre Position zu verlassen, um für den Partner oder ein verbundenes Unternehmen zu arbeiten.
  • Faire Nutzung der Dienste: Der Partner nutzt das ReloAdvisor-Portal und die Dienste nach Treu und Glauben und entsprechend ihrem beabsichtigten Zweck. Der Partner verpflichtet sich, keine missbräuchlichen oder unethischen Praktiken anzuwenden, die ReloAdvisor, seinen Benutzern oder anderen Partnern schaden könnten. Zu den verbotenen Verhaltensweisen gehören unter anderem: der Versuch, das Lead-Zuteilungssystem auszutricksen oder zu manipulieren; Umgehung der Prozesse oder Gebühren von ReloAdvisor; Versenden unerwünschter oder irrelevanter Mitteilungen an Leads (Spam); oder Belästigung, Bedrohung oder Missbrauch von Mitarbeitern oder Vertretern von ReloAdvisor. Der Partner darf außerdem ohne Genehmigung keine automatisierten Skripte oder Scraping-Techniken auf dem Portal verwenden oder Maßnahmen ergreifen, die die Stabilität oder Sicherheit der Systeme von ReloAdvisor gefährden könnten.
  • Folgen von Fehlverhalten: Wenn der Partner gegen die Verpflichtungen in diesem Abschnitt verstößt (oder die Dienste auf andere Weise erheblich missbraucht), kann ReloAdvisor den Zugriff des Partners auf das Portal und die Dienste sofort sperren und/oder die Vereinbarung aus wichtigem Grund kündigen, ohne dass ReloAdvisor für etwaige Folgen einer solchen Aussetzung oder Kündigung haftbar gemacht wird. Darüber hinaus kann der Partner für alle Schäden haftbar gemacht werden, die ReloAdvisor durch das verbotene Verhalten entstehen. Das Recht von ReloAdvisor zur Kündigung oder Aussetzung besteht zusätzlich zu allen anderen Rechtsmitteln, die gesetzlich oder nach Billigkeitsrecht zur Verfügung stehen. ReloAdvisor benachrichtigt Sie über eine solche Aussetzung oder Kündigung, einschließlich einer kurzen Beschreibung der Gründe, muss jedoch keine Vorwarnung geben, wenn sofortige Maßnahmen erforderlich sind (z. B. in Fällen von Betrug oder Datenmissbrauch).

10. Zahlungsverzug und Zahlungsverzug

  • Verzugsereignisse: Ein Partner gilt im Rahmen dieser Vereinbarung als in Verzug, wenn: (a) er einen im Rahmen dieser Vereinbarung fälligen Betrag nicht innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist zahlt (und dieser Versäumnis nicht innerhalb einer etwaigen zusätzlichen Nachfrist, die in einer Erinnerungsmitteilung angegeben ist, behoben wird) oder (b) der Partner wesentlich gegen eine andere Verpflichtung dieser Vereinbarung verstößt (z. B. unbefugte Nutzung von Leads oder Verletzung der Vertraulichkeit) und, wenn eine solche Verletzung heilbar ist, es nicht schafft, sie innerhalb einer angemessenen Zeit nach schriftlicher Mitteilung von ReloAdvisor zu beheben. Im Falle eines Verstoßes, der nicht behoben werden kann (z. B. eine missbräuchliche Verwendung von Daten oder ein schwerwiegender Gesetzesverstoß), ist keine Heilungsfrist erforderlich.
  • Aussetzung oder Kündigung: Im Falle einer Zahlungsunfähigkeit des Partners kann ReloAdvisor nach eigenem Ermessen die Bereitstellung der Dienste aussetzen (z. B. das Senden neuer Anfragen vorübergehend einstellen oder den Portalzugang deaktivieren) und/oder diese Vereinbarung mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an den Partner kündigen. Bei Nichtzahlung kann zunächst eine Aussetzung erfolgen, ReloAdvisor ist jedoch nicht verpflichtet, mit der Kündigung zu warten, wenn die Umstände eine sofortige Kündigung rechtfertigen. Eine Aussetzung oder Kündigung durch ReloAdvisor aus wichtigem Grund berührt nicht das Recht von ReloAdvisor, eine Zahlung für bereits erbrachte Dienstleistungen oder etwaige Schäden oder Kosten aufgrund des Verstoßes des Partners zu fordern.
  • Öffentliche Auflistung der Säumigen: ReloAdvisor behält sich das Recht vor, eine Liste (für den internen Gebrauch, zur Weitergabe an andere Branchenparteien oder als öffentliche Bekanntmachung) von Partnern zu führen und zu veröffentlichen, denen aus wichtigem Grund gekündigt wurde oder die ausstehende Schulden haben oder nachweislich schwerwiegende Verstöße gegen diese Bedingungen haben. Die Aufnahme in eine solche Liste umfasst in der Regel den Namen, den Standort und die Art des Verzugs des Partners (z. B. „Nichtzahlung“ oder „Verstoß gegen die Geschäftsbedingungen“). Der Partner erkennt an, dass dies als Maßnahme zur Verhinderung von Verstößen und zum Schutz der Geschäftswelt von ReloAdvisor vor Betrug oder erheblichem Fehlverhalten gedacht ist. Durch den Abschluss dieser Vereinbarung erklärt sich der Partner damit einverstanden, dass ReloAdvisor die Identität des Partners und die Tatsache seines Verzugs gegenüber Dritten offenlegen kann, wenn er sich in einem erheblichen Verzug befindet (z. B. bei erheblicher Nichtzahlung) und keine Abhilfe schafft, sofern die Informationen wahrheitsgetreu und genau sind. (Hierbei handelt es sich nicht um vertrauliche Angaben oder personenbezogene Daten, sondern lediglich um die Tatsache des Verzuges und die geschäftliche Identität des Partners.)
  • Anwalts- und Inkassokosten: Im Falle eines Zahlungsverzugs, bei dem ReloAdvisor Kosten entstehen, um seine Rechte durchzusetzen oder fällige Beträge einzutreiben, gehen alle Kosten zu Lasten des Partners. Dazu gehören alle Kosten für die Beauftragung von Anwälten, Inkassobüros, Gerichtsgebühren, Schlichtungs- oder Vermittlungsgebühren sowie alle anderen Kosten im Zusammenhang mit der Durchsetzungsmaßnahme. ReloAdvisor wird auf Anfrage des Partners oder soweit gesetzlich vorgeschrieben einen Nachweis dieser Kosten erbringen. Die Verpflichtung zur Deckung der Vollstreckungskosten besteht zusätzlich zur Zahlung der Hauptsumme sowie der anfallenden Zinsen und Strafen.
  • Beschleunigung und Sicherheit: Befindet sich der Partner in Verzug, kann ReloAdvisor alle offenen Rechnungen sofort fällig stellen (Stundung). ReloAdvisor kann vom Partner außerdem die Bereitstellung angemessener Leistungszusicherungen verlangen, wie beispielsweise die Zahlung eines bestimmten Betrags im Voraus oder die Bereitstellung einer Bankgarantie oder einer anderen Sicherheit für zukünftige Dienstleistungen, bevor ReloAdvisor der Fortsetzung der Geschäftsbeziehung zustimmt. Das Versäumnis, eine solche Zusicherung auf Anfrage bereitzustellen, kann als zusätzlicher Verstoß gegen diese Vereinbarung gewertet werden.

11. Vertraulichkeit und Geheimhaltung

  • Vertrauliche Informationen: Für die Zwecke dieser Vereinbarung bezeichnet „Vertrauliche Informationen“ alle nicht öffentlichen oder geschützten Informationen, die zwischen den Parteien im Zusammenhang mit den Diensten oder dieser Vereinbarung ausgetauscht werden, sei es direkt oder indirekt, schriftlich, mündlich oder durch Inspektion materieller Gegenstände. Zu den vertraulichen Informationen gehören unter anderem: Geschäftspläne, Marketing- oder Finanzinformationen, Kunden- oder Benutzerdaten (einschließlich der in Anfragen enthaltenen personenbezogenen Daten), Preisvereinbarungen, technische Prozesse, Produktdesigns, Software und Quellcode, Anmeldeinformationen und alle anderen Informationen, die aufgrund ihrer Art oder der Umstände der Offenlegung vernünftigerweise als vertraulich angesehen werden sollten.
  • Ausschlüsse: Informationen gelten nicht als vertrauliche Informationen, sofern sie: (a) ohne Verschulden der empfangenden Partei öffentlich zugänglich sind oder werden; (b) der empfangenden Partei bereits vor der Offenlegung durch die offenlegende Partei bekannt waren, wie aus schriftlichen Aufzeichnungen hervorgeht; (c) die empfangende Partei rechtmäßig von einem Dritten erhalten hat, ohne gegen eine Geheimhaltungspflicht zu verstoßen; oder (d) von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt werden, ohne auf die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei zurückzugreifen oder diese zu nutzen.
  • Geheimhaltungspflicht: Jede Partei (die „empfangende Partei“) muss alle vertraulichen Informationen der anderen Partei (die „offenlegende Partei“) streng vertraulich behandeln und diese Informationen ausschließlich zum Zweck der Erfüllung ihrer Verpflichtungen und der Ausübung ihrer Rechte aus dieser Vereinbarung verwenden. Die empfangende Partei darf die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei nicht an Dritte weitergeben oder den Zugriff darauf gestatten, außer an ihre eigenen Mitarbeiter, Vertreter oder Subunternehmer, die diese Informationen für den oben genannten Zweck kennen müssen und an Vertraulichkeitsverpflichtungen gebunden sind, die mindestens so schützend sind wie die hier genannten. Die empfangende Partei ist für jeden Verstoß gegen die Vertraulichkeit durch Personen verantwortlich, denen sie vertrauliche Informationen zur Verfügung stellt.
  • Verwendung von Benutzerdaten: Die Parteien erkennen an, dass personenbezogene Daten von Einzelpersonen (Lead-Informationen), die ReloAdvisor dem Partner zur Verfügung stellt, sowohl vertrauliche Informationen sind als auch den Datenschutzgesetzen unterliegen. Der Partner behandelt alle diese personenbezogenen Daten als vertrauliche Informationen und darf sie nicht an Dritte weitergeben, es sei denn, dies ist in diesen Bedingungen zulässig (z. B. um die Person zu kontaktieren, um ein Angebot oder eine Dienstleistung zu unterbreiten, oder im Rahmen der Bereitstellung eines Angebots, das mit Zustimmung der Person Dienstleistungen Dritter beinhalten könnte). Ebenso wird ReloAdvisor alle persönlichen Informationen über die Mitarbeiter oder den Geschäftsbetrieb des Partners, die der Partner ReloAdvisor zur Verfügung stellt, gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen vertraulich behandeln.
  • Zwangsoffenlegung: Wenn die empfangende Partei aufgrund von Gesetzen, Vorschriften oder Gerichtsbeschlüssen verpflichtet ist, vertrauliche Informationen der offenlegenden Partei offenzulegen, muss die empfangende Partei (soweit gesetzlich zulässig) die offenlegende Partei unverzüglich schriftlich benachrichtigen, damit die offenlegende Partei eine Schutzanordnung oder einen anderen geeigneten Rechtsbehelf beantragen kann. Die empfangende Partei legt nur den gesetzlich vorgeschriebenen Teil der vertraulichen Informationen offen und unternimmt angemessene Anstrengungen, um sicherzustellen, dass die offengelegten Informationen von der empfangenden Behörde oder dem empfangenden Gericht vertraulich behandelt werden. Eine Offenlegung gemäß Gesetz oder Gerichtsbeschluss (nach Befolgen des oben genannten Verfahrens) gilt nicht als Verstoß gegen diesen Abschnitt.
  • Rückgabe oder Vernichtung: Nach Beendigung dieser Vereinbarung (oder früher, auf schriftliche Anfrage der offenlegenden Partei) muss jede empfangende Partei unverzüglich alle materiellen Materialien, die die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei verkörpern und sich in ihrem Besitz oder unter ihrer Kontrolle befinden, einschließlich aller Kopien, Auszüge oder anderen Reproduktionen, zurückgeben oder vernichten. Im Falle einer Vernichtung muss die empfangende Partei auf Anfrage schriftlich bestätigen, dass die Vernichtung abgeschlossen ist. Ungeachtet des Vorstehenden darf jede Partei eine Archivkopie der vertraulichen Informationen aufbewahren, wenn dies für Compliance-Zwecke erforderlich ist oder wenn sie automatisch auf sicheren Servern gesichert wird, vorausgesetzt, dass alle aufbewahrten Informationen weiterhin diesen Vertraulichkeitsverpflichtungen unterliegen.
  • Dauer: Die in diesem Abschnitt dargelegten Verpflichtungen beginnen mit dem Datum des Inkrafttretens dieser Vereinbarung und bleiben für die Laufzeit der Vereinbarung und für einen Zeitraum von drei (3) Jahren nach ihrer Beendigung oder ihrem Ablauf bestehen. Bezüglich etwaiger Geschäftsgeheimnisse der offenlegenden Partei oder personenbezogener Daten natürlicher Personen gelten die Geheimhaltungspflichten jedoch so lange fort, wie diese Informationen als Geschäftsgeheimnisse bzw. personenbezogene Daten gesetzlich geschützt bleiben.
  • Unterlassungsanspruch: Die empfangende Partei erkennt an, dass jede unbefugte Offenlegung oder Nutzung der vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei irreparablen Schaden verursachen kann, für den der finanzielle Schadenersatz möglicherweise nicht ausreicht. Daher ist die offenlegende Partei zusätzlich zu allen anderen gesetzlich zur Verfügung stehenden Rechtsbehelfen berechtigt, eine einstweilige Verfügung oder einen Billigkeitsanspruch zu beantragen, um einen tatsächlichen oder drohenden Verstoß gegen diesen Abschnitt zu verhindern oder zu stoppen, ohne dass die Hinterlegung einer Bürgschaft oder der Nachweis eines tatsächlichen Schadens erforderlich ist.

Durch die Nutzung der ReloAdvisor-Dienste oder die Unterzeichnung der Partnervereinbarung bestätigt der Partner, dass er diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und verstanden hat und ihnen zustimmt. Diese Bedingungen stellen zusammen mit allen von ReloAdvisor bereitgestellten Anmeldeformularen oder Bestellvereinbarungen die vollständige und verbindliche Vereinbarung zwischen ReloAdvisor B.V. und dem Partner in Bezug auf den hierin enthaltenen Gegenstand dar.